Fahrgastrechte
Der Kunde, in unserem Fall der Fahrgast, ist bei uns König. Ein umfangreiches Regelwerk sorgt dafür dass dies auch so bleibt. Sollte es wider Erwarten doch einen Anlass zu Beschwerden geben wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung (0203-425555) oder benutzen Sie unseren Kontaktformular.
Verhalten gegenüber Kunden
Alle an den Einrichtungen der Genossenschaft teilnehmenden Personen sind in besonderer Weise dem Dienstleistungsgedanken verpflichtet. Die Fahrgäste sind stets korrekt, sachlich und höflich zu bedienen. Dies gilt ins Besondere bei Kurzfahrten.
Das Fahrpersonal hat ins Besondere
- erforderlichenfalls beim Ein- und Aussteigen Hilfestellung zu leisten. Das gilt ins Besondere für Schwer- und Gehbehinderte, ältere und gebrechliche Personen, Fahrgästen mit Kleinkindern und Schwangeren.
- eine vom Fahrgast nicht gewünschte Gesprächsführung zu unterlassen
- die Geschwindigkeit den Wünschen der Fahrgäste entsprechend, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, zu wählen. Dabei sind die Fahrgäste stets auf ruhige und rücksichtvolle Weise zu befördern
- das Gepäck ein- und auszuladen
- Audio-und Videoanlage nur mit Zustimmung des Fahrgastes zu betreiben
- Fenster und Schiebedächer, sowie Heizungs- und Klimaanlagen gemäß den Wünschen des Fahrgastes zu bedienen
- Telefonate während der Beförderung von Fahrgästen zu unterlassen
- Kleidung, Frisur und äußerlich wahrnehmbares Erscheinungsbild des Fahrpersonals müssen während der Arbeitszeit und in den Pausen, ins Besondere an Taxihalteplätzen, ein ordentliches und sauberes Gesamtbild bieten. Hosen und Röcke müssen eine ausreichende Beinlänge (Knie bedeckend) haben. Schuhwerk muss angemessen und geschlossen sein. Unzulässig sind ins Besondere das Tragen von Strand- und Freizeitbekleidung (z.B. Trainings-und Jogginganzügen), sowie sichtbares Tragen von Unterwäsche, verschmutzte Kleidungsstücke, Hemden ohne Armansatz.
Spezielle Fahraufträge kann die Geschäftsleitung mit besonderen Bekleidungsvorgaben verbinden.
Beförderungspflicht
Dabei ist jede Fahrt, auch über kurze Strecken – kommentarlos und höflich – im Rahmen der geltenden Vorschriften auszuführen. Es ist nicht zulässig, Fahrgäste wegen der Kürze der Fahrt auf andere Beförderungsmöglichkeiten hinzuweisen.Von der Beförderung ausgeschlossen werden können Personen, die eine Gefährdung der Sauberkeit und Sicherheit des Betriebs darstellen.
Hunde, Kleintiere und Gepäck
Blindenhunde müssen kostenfrei befördert werden. Eine Ablehnung ist nicht möglich!
Wenn Sie bei Auftragsvergabe auf diesen besonderen Beförderungswunsch hinweisen, können Sie sicher sein, dass der/die mit Ihrem Auftrag beauftragte Fahrer/in diesen Sonderwunsch ausführen wird.
Beförderungsaufträge am Halteplatz
Telefon- und Funkaufträge
zu klingeln oder sich in einer Gaststätte am Tresen zu melden.
An der Bestelladresse hat sich der Fahrer zu überzeugen, dass es sich um die ihm
vermittelte Fahrt handelt. Der Fahrgast ist zu fragen, auf welchen Namen er den Wagen
bestellt hat.
Sofortige Ausführung des Fahrauftrages
Kann der Kunde nicht mit einer Frist von max. 10 Minuten bedient werden, ist die Zentrale zu verständigen.
Nach erhaltenem Fahrauftrag gilt die Taxe als besetzt. Bei der Anfahrt zum Kunden dürfen keine anderen Fahrgäste aufgenommen werden.
Während der Ausführung eines Fahrauftrages ist die Mitnahme dritter Personen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fahrgastes erlaubt.
Die Erfüllung mehrerer Beförderungsaufträge zur selben Zeit oder die Erledigung anderer Geschäfte während der Fahrgastbeförderung ist unzulässig.
Für einen von der Zentrale korrekt vermittelten, vom Fahrer aber schuldhaft nicht ausgeführten Fahrauftrag, sind Fahrer und Unternehmer verantwortlich.
Fahrstrecke
Beförderungsentgelte
Bei jeder Beförderung innerhalb des Pflichtfahrgebietes ist grundsätzlich der Fahrpreisanzeiger einzuschalten. (Ausnahme: Beförderungen nach § 60)
Der Fahrpreisanzeiger darf erst nach Einstieg des Fahrgastes eingeschaltet werden. Bei Vorbestellungen zum Vorbestellzeitpunkt.
Der Fahrpreis ist durch den Fahrgast bar zu entrichten. Fahrzeuge, die über die Möglichkeit verfügen, Kreditkarten anzunehmen und diese nicht auf ihrem elektronischem Funkausweis haben sperren lassen, sind verpflichtet, Kreditkartenfahrten, ohne Mindestbetrag gebührenfrei auszuführen.
Der Fahrer ist verpflichtet, mindesten € 30,- Wechselgeld bereitzuhalten.
Auf Verlangen des Fahrgastes hat der Fahrer eine ordnungsgemäße Quittung auszustellen.
Fahrgastwünsche
Die folgende Aufstellung soll Ihnen einen Überblick über das umfangreiche Serviceangebot der Taxi-Funktaxizentrale e.G. Duisburg bieten. Alle als Kürzel im Fahrer- und Fahrzeugprofil hinterlegten Merkmale können von Ihnen als zusätzliche Dienstleistung bei Auftragsvergabe angefordert werden:
- Fahrerin
- Fahrer
- Englisch sprechender Fahrer
- Hochkommen & Gepäck helfen
- Gepäckträgerservice
- Einkaufen
- Führerschein KL C
- Botenfahrt
- Botenfahrt mit Vorkasse 50,00 €
- Botenfahrt Außerhalb
- Hol- Bring Service
- Anhängerüberführung
- An- und Abschleppen
- Kredit-Karten Abrechnung
- Dialysefahrten (Kassen-Abrechnung)
- Krankenfahrt (Kassen-Abrechnung)
- Pilotenfahrt
- Mobiltelefon
- Überbrückungs-Kabel (Starthilfe)
- Eilig
- Bitte klopfen
- Nicht schellen
- vor der Türe
- Dauerauftrag
- Vorbestellung
- Limousine
- Kombi-Taxi
- Großraumtaxi (bis 6 Personen)
- Höheren Einstieg
- Taxi mit Anhänger-Kupplung
- Taxi mit Anhänger
- Klima-Anlage
- Kein hoher Einstieg
- Kindersitz
- 2 Kindersitze
- Kindersitz Gr. 1
- Mercedes Benz Taxi
- E-Klasse
- VW
- Opel
- Taxi ohne Außenwerbung
- Navigation DE oder EU
- Mitnahme von:
- Tier (Käfighaltung)
- Hund (Aufpreispflichtig)
- Falltrollstuhl
- 2 Falltrollstühle
- Kinderwagen
- Rollator
- Fahrrad



